Der zuständige Arzt oder die entsprechend spezialisierte Therapieeinrichtung behandelt im Durchschnitt mindestens einmal im Monat einen von der entsprechenden Krankheit Betroffenen.
Dem entspricht bei chronischen Erkrankungen eine Betroffenheit von >0,1% (1:1000) und bei akuten Erkrankungen eine Häufigkeit von >0,2% (1:500) einmal im Leben.Beispiele:
Zahl der Erkrankungen an Eierstockkrebs, Leukämie oder Hirnhautentzündung (Meningitis).
Berufsbedingte Hauterkrankungen
Berufsbedingte Hauterkrankungen (Berufsdermatosen): Durch Kontakt mit in bestimmten Berufsfeldern typischen Stoffen ausgelöste Hautleiden.
Hautkrankheiten gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Vor allem Kontaktallergien sind verbreitet. Sie beginnen in der Regel mit einem harmlos erscheinenden chronisch toxischen Kontaktekzem. Als erste Hinweise finden sich gerötete, trockene und raue Hautstellen, an denen sich später Risse und Schuppen bilden. Letztere stellen eine ideale Eintrittspforte für (in bestimmten Berufsfeldern typische) Allergene (Berufsallergene) und Schadstoffe dar. Im weiteren Verlauf entwickelt sich dann eine Kontaktallergie, die unbehandelt zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Aufgabe des Berufes führen kann.
Einige Berufsgruppen sind besonders häufig von berufsbedingten Hautkrankheiten betroffen. Dazu zählen Bäcker (Mehl), Friseure (Shampoos, Haarsprays, Haarfarben, nickelhaltige Instrumente), Kosmetikerinnen (diverse Inhaltsstoffe von Kosmetika und Make-up), Maurer, Maler, Fliesenleger (Zement, Klebstoffe wie Epoxid-Kunstharz, Farben), Maschinenpersonal (Kühlschmierstoffe) und Reinigungspersonal (diverse Reinigungs- und Pflegeprodukte).
Das macht der Arzt
Meist führen typische Hautveränderungen, die Befragung des Patienten nach möglichen Allergenen in seinem beruflichen Umfeld sowie entsprechende Allergietests zur Diagnose. Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung muss der Hautarzt die zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigen. Nur so ist der Arbeitnehmer im Rahmen der erforderlichen Hautschutz- und Behandlungsmaßnahmen sowie für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert.
Die Behandlung eines bereits bestehenden Kontaktekzems erfolgt durch das Auftragen von Kortisonpräparaten. Weitere Schutzmaßnahmen kann der Patient selbst durchführen (siehe Selbstbehandlung).
Selbstbehandlung und Vorsorge
Als Erstes sollte man die verantwortlichen Stoffe meiden. Dazu gehört das Tragen von Schutzhandschuhen oder anderer geeigneter Schutzbekleidung. Eine weitere Säule der Behandlung ist die konsequente Anwendung von Hautschutzsalben und -cremes, die speziell auf die Arbeitssituation abgestimmt sein müssen. O/W-Emulsionen schützen beispielsweise vor Ölen, Schmierstoffen und fettlöslichen Schadstoffen, während W/O-Emulsionen sowie Schutzsalben auf Silikonbasis bei Kontakt mit Wasser und wasserlöslichen Schadstoffen geeignet sind. Zum Hautschutz gehört auch die Verwendung von milden Reinigungsmitteln (Syndets). Wem es gelingt, die erforderlichen Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen konsequent umzusetzen, hat gute Chancen, weiterhin in seinem Beruf tätig zu sein.
Die beschriebenen Maßnahmen dienen auch zur Vorsorge. In vielen Berufsfeldern gibt es außerdem vom Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft Empfehlungen zum Hautschutz.
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